Gründungszuschuss – das musst du wissen

Autor: Mirko Lenz

Veröffentlicht am: 22. Juli 2021

Autor: Mirko Lenz

Veröffentlicht am: 22. Juli 2021

Was ist eigentlich der Gründungszuschuss? Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Leistung der Agentur für Arbeit. Er bietet Dir finanzielle Unterstützung, sofern Du: Leistungsempfänger ALG 1 bist und eine hauptberuflich selbständige Tätigkeit aufnimmst. Dabei soll der Gründungszuschuss zur Sicherung Deines Lebensunterhalts in der Aufbauphase Deines Unternehmens dienen.

Du möchtest mehr erfahren? Dann lies gerne weiter…

Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine Ermessensleistung Deiner Arbeitsagentur im Rahmen der aktiven Arbeitsförderung. Es besteht also kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss. Daher ist es entscheidend, dass Du Dein Geschäftsmodell und dessen Tragfähigkeit ausführlich und plausibel in einem Businessplan präsentierst. Der Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden!

Wie hoch und wie lange wird mit dem Gründungszuschuss gefördert?

Zunächst erhältst Du 6 Monate lang Gründungszuschuss in Höhe Deines letzten Arbeitslosengeldes. Hinzu kommt ein Betrag in Höhe von 300 Euro für Deine soziale Absicherung, also Kranken- und Rentenversicherung. Anschließend bekommst Du (auf Antrag) zu einer erneuten Bewertung durch die Arbeitsagentur.

Sofern bewilligt, erhältst Du danach für weitere 9 Monate 300 Euro für Deine soziale Absicherung – also immerhin weitere 2.700 Euro. Insgesamt kann diese Leistung aus Deinem Gründungszuschuss bis zu 20.000 Euro ausmachen.

Welche Voraussetzungen sind für den Gründungszuschuss notwenig?

Deinen Gründungszuschuss beantragen kannst Du, wenn:

  • Anspruch auf den Bezug von ALG 1 besteht
  • Restdauer des Anspruchs mindestens 150 Tage betragen
  • Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung der Selbständigkeit

Den Gründungszuschuss erhältst Du grundsätzlich für alle selbständigen und freiberuflichen Tätigkeiten, sofern diese hauptberuflich und dauerhaft ausgeübt werden. Dein Geschäftsmodell sollte plausibel und erfolgversprechend sein. Die Tragfähigkeit muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bestätigt werden, bevor Du die Genehmigung des Gründungszuschuss erhalten kannst.

Habe ich auch mit ALG 2 Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. Dennoch gibt es einen Weg. Du kannst jedoch das sog. Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld wird sogar bis zu 24 Monate bezahlt und orientiert sich -genau wie der Gründungszuschuss- an Deinem letzten Leistungsbezug. Hierfür musst Du wie  beim Gründungszuschuss die Tragfähigkeit Deiner Geschäftsidee zu belegen. Der Weg ist daher praktisch identisch und führt am besten über die Teilnahme an einem Gründercoaching.

Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Du musst einen Antrag der Agentur für Arbeit ausfüllen. Weiterhin musst Du Deine fachliche und persönliche Eignung darlegen und einen schlüssigen Businessplan einreichen. Wichtige Bestandteile des Businessplans sind Angaben zu Deiner Person, Dein Gründungsvorhaben, Deine Finanzplanung und eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau über mindestens 3 Jahre. Hinzu kommen Aspekte wie Motivation, Marketing, Kalkulation, Standort und Umfeld, Markt und Trend, sowie eine Konkurrenzanalyse.​

Wann erfolgt die Zusage für den Gründungszuschuss?

Du musst Antrag, Businessplan und Stellungnahme der fachkundigen Stelle einreichen und nimmst Deine Selbstständigkeit auf – beispielsweise durch Anmeldung eines Gewerbes. Danach erfolgt die Zusage zum Gründungszuschuss. Das kann je nach Agentur ein bis drei Wochen dauern. In den allermeisten Fällen gehen ALG1 und Gründungszuschuss bzw. ALG2 und Einstiegsgeld nahtlos ineinander über.

Der Gründungszuschuss im Überblick

  • Anspruch bei ALG 1 (mind. 150 Tage verbleibend)
  • Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur
  • Erstellung des Businessplans und Nachweis der Eignung zur Selbständigkeit
  • Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung durch Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
  • für die Erstellung des Businessplan ist mit AVGS die Teilnahme an einem kostenfreien Coaching möglich
  • Nachweis über die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (bspw. Gewerbeanmeldung)
  • Gewährung des Gründungszuschusses als Ermessensentscheidung der zuständigen Agentur
  • es besteht kein Rechtsanspruch

TIPP! bei ALG 2: Antrag auf Einstiegsgeld

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Sprich uns gern an. Du kannst uns einfach anrufen, eine Email senden oder ein kostenloses Info-Gespräch vereinbaren. Du kannst auch gerne bei unserem Businessplan-Seminar oder unserer offenen Fragerunde „Frag den Profi“ hereinschauen. Wir freuen uns auf Dich!

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